A

A R B E I T S G E M E I N S C H A F T E N

Wenn genügend Lehrerstunden zur Verfügung stehen oder sich Honorarkräfte finden, werden zusätzlich zur Stundentafel Arbeitsgemeinschaften angeboten. In der Schulkonferenz werden für das kommende Schuljahr Vorschläge gesammelt.

Die Einwahl in die Arbeitsgemeinschaften ist freiwillig. Sobald die Kinder sich allerdings eine AG ausgesucht haben, müssen sie regelmäßig teilnehmen.

A U S F L Ü G E

Jede Klassenlehrerin organisiert für ihre Klasse vom ersten Schuljahr an Ausflüge. Diese dienen anfänglich der Erkundung der näheren Umgebung. Später werden Ausflüge zu außerschulischen Lernorten geplant. Besuche von Museen oder Theater sind möglich. Elternbegleitung (zwei bis vier pro Ausflug) ist bei allen Aktivitäten sehr wünschenswert. Es können auch gemeinsame Eltern/Kindausflüge für den Nachmittag geplant werden. Das liegt in der Hand des Klassenelternbeirates. Ab dem dritten Schuljahr sind auch mehrtägige Aufenthalte in Jugendherbergen oder Schullandheimen möglich. Diese werden in der Regel von zwei Lehrkräften der Schule durchgeführt.

B

B E U R L A U B U N G

Wollen Sie Ihr Kind für ein bis drei Tage beurlauben lassen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vorher an die Klassenleitung. Bei längerfristigen Beurlaubungen müssen Sie sich so früh an die Schulleitung wenden, dass genügend Zeit vorhanden ist, um noch rechtzeitig das Staatliche Schulamt einschalten zu können. Die Beurlaubung direkt vor und nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen wegen wichtiger Gründe (z.B. Gesundheitsfürsorge) möglich.


Ein entsprechender Antrag muss spätestens drei Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich der Schulleitung vorliegen.

 

Arzttermine sollen nach Möglichkeit auf den Nachmittag gelegt werden.

 

B E U R T E I L U N G  D E S  A R B E I T S -  U N D  S O Z I A L V E R H A L T E N S

Das Arbeitsverhalten wird bewertet im Hinblick auf: :

  • die Mitarbeit im Unterricht (Quantität und Qualität)
  • die Arbeitsweise (Konzentration, Ausdauer, Selbständigkeit)
  • die Anfertigung der Hausaufgaben
  • den Umgang mit Arbeitsmaterial und die Ordnung am Arbeitsplatz

 

Das Sozialverhalten wird bewertet im Hinblick auf:

  • das Verhalten zu MitschülerInnen und zu den Lehrkräften
  • das Verhalten im Unterricht
  • das Einhalten von Regeln

 

B Ü C H E R

Das Lernmaterial (Bücher, Fibeln, Arbeitshefte) des ersten Schuljahres geht in das Eigentum der Schüler/innen über. Alle übrigen Bücher und Arbeitsmaterialien sind (soweit sie nicht selbst durch Eltern finanziert wurden) Eigentum des Landes Hessen und müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Ihr Kind ist verantwortlich für den pfleglichen Umgang mit den Büchern. Mutwillig verschmutzte und zerstörte Bücher müssen ersetzt werden. Unterstützen Sie uns in dem Bemühen, die Kinder zu einem pfleglichen und sorgsamen Umgang mit Arbeitsmaterialien zu erziehen. Schlagen Sie bitte alle Bücher ein, um den Schaden durch den unvermeidlichen Kontakt mit Butterbroten, Getränken usw. möglichst gering zu halten. Kleben Sie dabei den Tesafilm bitte nicht direkt auf die Innenseiten der Bücher, sondern auf den Umschlag.

 

Für Arbeitshefte, die in das Eigentum der Schülerinnen und Schüler übergehen, wird regelmäßig zu Schuljahresbeginn ein Unkostenbeitrag eingesammelt.

 

 

C

C O M P U T E R

 

Die Schule besitzt einen Computerraum, der mit 13 Computern  und einem interaktivem Whiteboard ausgestattet ist. Hier gehen die Lehrerinnen im Rahmen des Förderunterrichts, oft mit Unterstützung durch Eltern hin und arbeiten mit den Kindern an verschiedenen Lernprogrammen.

Außerdem befinden sich in jedem Klassenraum Computer, an welchen die Schüler und Schülerinnen arbeiten können.

Es ist möglich an jedem Computer ins Internet zu gehen, so dass dieses im Rahmen des Unterrichts für Recherchen genutzt werden kann.

Inzwischen wurden bereits drei Klassenräume mit interaktiven Whiteboards ausgestattet.

 

E

E L T E R N A B E N D

Zum ersten Elternabend in der Klasse 1 lädt die/der Klassenlehrer/in ein; sie/er leitet die Wahl des Klassenelternbeirates. Der Klassenelternbeirat lädt in der Regel mindestens einmal im Schulhalbjahr unter Beifügung einer Tagesordnung und einer Einladungsfrist von zehn Tagen zu einem Elternabend ein. Möchten Sie, dass zusätzlich zu der vorgeschlagenen Tagesordnung bestimmte Themen besprochen werden, wenden Sie sich bitte an den Elternbeirat.

 

E L T E R N B E I R Ä T E

In den Klassen werden normalerweise zu Beginn des Schuljahres jeweils für die Dauer von zwei Jahren Klassenelternbeiräte gewählt. Sie bestehen aus der/dem Klassenelternbeiratsvorsitzenden und einer/einem Stellvertreter/in. Die Klassenelternbeiratsvorsitzenden sind darüber hinaus voll stimmberechtigte Mitglieder im Schulelternbeirat, dem höchsten Gremium der Elternvertretung an einer Schule.

 

Über die Aufgaben der Elternvertretungen finden Sie ausführliche Informationen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums

 

(www.hessisches-kultusministerium.de).

 

E N G L I S C H U N T E R R I C H T

Fremdsprachenunterricht ist ein Teil des Pflichtunterrichts für alle Schulen und Schulformen. An unserer Schule unterrichten wir ab dem 3. Schuljahr zwei Stunden pro Woche Englisch. Auch der Fremdsprachenunterricht wird benotet. Englisch ist in der Grundschule jedoch kein Hauptfach.

 

E N T S C H U L D I G U N G E N

Mit dem Erreichen des sechsten Lebensjahres wird Ihr Kind schulpflichtig. Als Eltern sind Sie verpflichtet, für einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen. Es ist nicht in Ihr Belieben gestellt, ob und wann es die Schule besucht. Bitte benachrichtigen Sie die Klassenleitung rechtzeitig (spätestens nach drei Tagen), wenn Ihr Kind wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann.

 

Damit wir gleich in der ersten Fehlstunde wissen, warum Ihr Kind nicht anwesend ist, rufen Sie uns bitte kurz in der Schule zwischen 7.30 Uhr und 7.50 Uhr an oder geben Sie einem Mitschüler Bescheid.




E R Z I E H U N G S V E R E I N B A R U N G

Die Erziehungsvereinbarung soll Orientierung im Schulalltag geben und in strittigen Fragen als Fundament für eine offene und faire Aussprache dienen.
Dazu haben Kinder, Eltern und Lehrkräfte der Geschwister-Scholl-Schule einen Leitfaden entwickelt. Dieser bezieht sich auf die gesamte Schulzeit in unserer Schulgemeinde. Die Kinder erarbeiteten ihre Regeln im Klassenverband. Die Eltern sammelten und diskutierten in Schulelternbeiratssitzungen und auf Elternabenden. In Lehrerkonferenzen sprachen sich die Lehrkräfte über Formulierungen für den Leitfaden aus. Die Schulkonferenz fasste alle Teile zusammen und verabschiedete den Leitfaden.

F

F Ö R D E R K U E R S E

An der Geschwister-Scholl-Schule gibt es verschiedene Förderkurse:

- Kurse bei LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche)
- Kurse bei Dyskalkulie
- Kurse "Deutsch als Zweitsprache"


F Ö R D E R V E R E I N

An der Geschwister-Scholl-Schule besteht ein Förderverein, der der Schule zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt, da öffentliche Zuschüsse sehr begrenzt sind. So wurde in den letzten Jahren die Schule durch den Förderverein bei der Schulküche, dem neuen Pausenspielgerät (Spielburg) sowie mit einem Klavier unterstützt.

Um ein Engagement für die Schule und dadurch für die Kinder zu ermöglichen, sind finanzielle Mittel nötig, die sich aus Jahresbeitrag und Spenden zusammensetzen.

Der Förderverein darf Spenden von dritter Seite entgegennehmen und stellt Spendenquittungen aus. Wenn Sie spenden möchten, überweisen Sie den Betrag bitte auf folgendes Konto:

 

 

Förderverein Geschwister-Scholl-Schule e.V.

Frankfurter Volksbank eG

Kto. Nr.: 300638651

BLZ 501 900 00

 

 

Die Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand des Fördervereins, Mitgliedern des Elternbeirats und dem Kollegium klappt sehr gut.

 

Werden auch Sie Mitglied im Förderverein!

 

Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich.

 

F R Ü H S T Ü C K

Das gemeinsame Frühstück im Klassenraum hat sich bewährt. Fast alle Kinder haben regelmäßig ein gutes, abwechslungsreiches und gesundes Frühstück dabei.  Bitte denken Sie daran: Süßigkeiten gehören nicht zu einem gesunden Pausenfrühstück.

Zur Müllvermeidung sollte das Frühstück (Essen und Trinken) in wieder verwendbaren Behältern verpackt sein.

 

F U N D S A C H E N

Die Fundsachen werden zukünftig im Gebäude B, Treppe runter. Jeden Freitag zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr  haben Sie die Möglichkeit dort nach verlorengegangenen Gegenständen Ihrer Kinder zu schauen. Die Fundsachen bleiben dort für zwei Wochen, danach werden sie an die Schwalbacher Tafel gespendet. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass außerhalb dieser Zeit keine Fundsachen abgeholt werden können.

H

H A U S A U F G A B E N

Hausaufgaben dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit. Die in der Schule erworbenen Fähigkeiten sollten dabei selbstständig angewandt werden. Ein ruhiger Arbeitsplatz und eine geregelte Zeiteinteilung sorgen dafür, dass Ihr Kind konzentriert arbeiten kann.

Im 1. und 2. Schuljahr sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell arbeitendes Kind nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht mehr als 45 Minuten betragen. Bei auftretenden Schwierigkeiten ist das frühzeitige Gespräch mit den Lehrkräften der sicherste und beste Weg, um richtige Entscheidungen zu treffen.

 

H A U S A U F G A B E N H I L F E

An der Geschwister-Scholl-Schule gibt es eine Hausaufgabenhilfe, die von der Stadt Schwalbach und der evangelischen Limesgemeinde gefördert und organisiert wird. Die Kinder können hier Montag – Donnerstag in der Zeit von 13.30 – 15.00 Uhr unter Aufsicht ihre Hausaufgaben erledigen.

Der Beitrag beträgt 25,00 € für das Schulhalbjahr.

Anmeldung:

 

Nicole Ott

Marktplatz 1 – 2, Zimmer 208

Tel.: 06196 / 804-163

E-Mail: nicole.ott@schwalbach.de

I

I N F O R M A T I O N S R E C H T E   D E R   E L T E R N

Information und Beratung der Eltern erfolgt in der Regel in Elternversammlungen. Zu dieser allgemeinen Information tritt die individuelle Beratung mit den Lehrkräften hinzu. Wir bemühen uns bei Gesprächsbedarf möglichst kurzfristig einen Termin zu finden.

I N F E K T I O N S S C H U T Z

Belehrung für Sorgeberechtigte gemäß § 34 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

K

K L A S S E N A R B E I T E N

 

Im 1. Schuljahr werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Kleinere Übungsarbeiten dienen der individuellen Kenntnisfeststellung und werden nicht benotet.

 

Im 2. Schuljahr werden in den meisten Fächern Klassenarbeiten geschrieben. Weiterhin werden unbenotete Übungsarbeiten durchgeführt.

 

Im 3. und 4. Schuljahr dürfen in den Hauptfächern maximal sechs Arbeiten und drei bzw. vier Lernkontrollen (3./4. Schuljahr) geschrieben werden. Zusätzliche Übungsarbeiten dienen auch hier der individuellen Kenntnisfeststellung.

 

Pro Woche ist das Schreiben von drei Klassenarbeiten zulässig. Die Arbeiten müssen 5 Unterrichtstage vorher angekündigt werden. Sie werden mit einem Notenspiegel versehen und sollen nach Rückgabe von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

L

L Ä U S E

Dies ist ein Thema, welches uns in der Schule immer wieder betrifft.

Besonders in den Wintermonaten oder nach der Urlaubszeit bekommen wir sehr häufig Anrufe von Eltern, dass sie bei ihrem Kind Läuse entdeckt haben.

Wichtig ist es jedoch, Kinder, die Läuse haben nicht zu stigmatisieren. Denn der Läusebefall hat nichts mit Unsauberkeit zu tun.

Es ist jedoch wichtig, allen bescheid zu sagen, mit denen das Kind zu tun hatte. Falsche Scham bewirkt nur, dass sich diese Plagegeister immer weiter verbreiten.

Falls Sie Läuse bei Ihren Kindern entdecken ergreifen Sie bitte folgende Maßnahmen:

 

  • Kämmen Sie das Haar aller Familienmitglieder gründlich aus.
  • Alle betroffenen Personen sollte umgehend behandelt werden.
  • Waschen Sie die Bettwäsche und reinigen Sie die Teppiche und Kuscheltiere.
  • Gemäß §34(5) Infektionsschutzgesetz müssen die Eltern die Leitung der Schule über den Kopflausbefall ihres Kindes informieren.
  • Nach der Behandlung kann Ihr Kind wieder in die Schule gehen, wenn gewährleistet ist, dass 8 – 10 Tage später eine zweite Behandlung durchgeführt wird.
  • Kontrollieren Sie bitten jeden Tag und das über einen längeren Zeitraum die Haare Ihres Kindes.

 

Denken Sie bitte daran, dass die Kinder sich die Läuse nicht nur in der Schule holen können. Auch bei Nachmittagsveranstaltungen, wie im Sportverein, Treffen mit anderen Kindern, Geburtstagsfeiern oder ähnlichem, können sich die Kinder Läuse holen.

Daher unsere dringende Bitte: Kontrollieren Sie die Kinder jeden Tag!



 

L E I S T U N G S F E S T S T E L L U N G     U N D  -

 

B E W E R T U N G
Die Leistungsfeststellung und -bewertung erstreckt sich auf die Leistungen in den einzelnen Fächern sowie das Arbeits- und Sozialverhalten. Sie stützt sich auf Beobachtungen im Unterricht und auf die mündlichen und schriftlichen Leistungsnachweise. Sie umfasst die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und die Leistungsbereitschaft. Auch der Verlauf der Lernentwicklung ist mit zu berücksichtigen.

Zuständig für die Bewertung sind die Lehrkräfte, die den Schüler unterrichtet haben. Die Klassenkonferenz beurteilt gemeinsam das Arbeits- und Sozialverhalten.

Eltern sollten zu Beginn des Schuljahres darüber informiert werden, nach welchen Gesichtspunkten die Benotung der Leistung erfolgt. Mindestens einmal im Halbjahr werden die Schülerinnen und Schüler über ihren mündlichen Leistungsstand unterrichtet.

 

Folgender Maßstab liegt der Benotung durch Noten zugrunde:

1: sehr gut, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,

2: gut, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht,

3: befriedigend, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,

4: ausreichend, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,

5: mangelhaft, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können,

6: ungenügend, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 

L E S E F Ö R D E R U N G

 

Ein Schwerpunkt unserer schulischen Arbeit liegt in der Förderung der Lesekompetenz. Um dieses Ziel zu erreichen, finden neben der Förderung im Unterricht einzelne Aktionen statt, die die Motivation der Kinder zum Lesen steigern sollen, z.B.

- Autorenlesungen

 

- Buchvorstellungen durch die Leseförderung der Stadt Schwalbach

 

- Buchvorstellungen durch Mütter der Lese-Insel

- Literaturwerkstätten

- Bücherkisten

- Themenbesuche in der Leseinsel und der Stadtbücherei Schwalbach

 

L E S E – R E C H T S C H R E I B S C H W Ä C H E

Wurde durch die Klassenkonferenz eine Lese- und Rechtschreibschwäche festgestellt, werden die Eltern informiert und evtl. Fördermaßnahmen eingeleitet. Schriftliche Arbeiten zur Festigung der Rechtschreibung (z.B. Diktate) werden nicht benotet, es sei denn, der Schüler hat eine mindestens mit ‘ausreichend’ zu bewertende Leistung erbracht.

Bei ausreichenden Lehrerstunden ist es uns möglich eine spezielle Förderstunde für LRS-Schüler zu erteilen. Falls dies nicht möglich ist, erfolgt im Klassenverband eine Förderung durch differenzierte Arbeitsmaterialien.

M

M I T B R I N G E N   V O N   G E G E N S T Ä N D E N

 

Das Mitbringen von Gegenständen, die die Sicherheit anderer Schüler/innen gefährden können (Messer o. ä.), ist nicht gestattet.

 

 

Gegenstände dieser Art werden den Schülern/Schülerinnen gegebenenfalls abgenommen und müssen von den Eltern bei der Schulleitung oder dem/der Klassenlehrer/in abgeholt werden.

 

 

 

 

 

 

 

M Ü L L V E R M E I D U N G

 

Um die Müllberge möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, Ihrem Kind keine Trinktüten mitzugeben und das Pausenbrot nicht in Papier oder Alufolie zu verpacken!

Dafür gibt es Trinkflaschen oder Trinkbecher und Brotdosen.

 

In einigen Klassen steht für die Schüler auch Mineralwasser zur Verfügung (finanziert durch die Klassenkasse). Außerdem haben wir seit kurzem im Gebäude A einen Wasserspender, an welchem die Schülerinnen und Schüler ihre Trinkflaschen auffüllen können.

 

N

N O T F Ä L L E

 

Für Notfälle (z. B. Unfall, Krankheit) in der Schule ist es wichtig, dass Sie uns Ihre aktuelle Telefonnummer bzw. die Ihrer Arbeitsstelle, der Großeltern etc. angeben. Denken Sie bitte auch daran, uns Änderungen der Telefonnummer umgehend mitzuteilen.

P

P A U S E N

 

Festgelegt sind die großen Pausen:

 

 

von 9.45 Uhr bis 10.05 Uhr

 

und

 

von 11.45 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Zwischen Doppelstunden kann der unterrichtende Lehrer kleine Pausen so legen, wie es dem Bedürfnis der Kinder nach Erholung und Bewegung entspricht.

 

Der Pausenhof ist in drei Teile aufgeteilt. Eine Festlegung der einzelnen Spielbereiche gibt den Schülern Orientierung. So soll der obere Schulhof für Hüpfspiele, Rückschlagspiele, Pedalos und ähnliche Kleingerätespiele genutzt werden und der untere Schulhof und der Sandplatz für Fußball.

 

Zudem wurde eine neue Spielburg installiert.

 

Die Ausleihe der Spielgeräte für die Pause erfolgt über Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen.

 

Die Klassenräume werden aus Sicherheitsgründen abgeschlossen..

 

 

 

 

P R O J E K T W O C H E

 

An der GSS wird alle zwei Jahre eine Projektwoche durchgeführt.

Eine Projektwoche ist sowohl für die Klassen- als auch für die Schulgemeinschaft sehr förderlich.

 

In einer Projektwoche können die individuellen Wünsche der Schüler berücksichtigt werden. Außerdem wird das selbstständige Lernen gefördert. Die Projektwochen stehen unter einem gemeinsamen Thema und sind vom ersten bis vierten Schuljahr klassen- und jahrgangsübergreifend.

R

R A D F A H R A U S B I L D U N G

Im 4. Schuljahr nehmen alle Kinder an einer Radfahrausbildung der Jugendverkehrs-Schule teil, die mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abschließt. Unterricht und Prüfung erfolgen an unserer Schule.

 

 

R A N Z E N

Ihr Kind muss die Sachen tragen, die es tatsächlich nach Plan oder nach Ansage für den Unterricht braucht. Für die nicht täglich benutzten Materialien steht jedem/r Schüler/in ein Fach in der Klasse zur Verfügung.

 

S

S C H U L A R Z T

Neben der Einschulungsuntersuchung findet auch in der vierten Klasse eine Untersuchung durch die Schulärztin statt.

Darüber hinaus untersucht der Schulzahnarzt in regelmäßigen Abständen die Zähne der Schulkinder und macht ggf. Vorschläge zur Behandlung.

 

S C H U L B E G I N N

Ab 7.45 Uhr befindet sich eine Aufsicht auf dem Schulhof.

Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr.

 

 

S C H U L K I N D E R H A U S

 

Im Schulkinderhaus der Stadt Schwalbach werden die Kinder in der Zeit von 07.00 – 08.45 und 11.30 – 17.30 Uhr betreut.

 

Es können unterschiedliche Module gebucht werden (bis 14.00, 15.00, 16.30 und 17.30 Uhr, mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung).

 

Zur Zeit besuchen 150 Kinder das Schulkinderhaus.

 


S C H U L K O N F E R E N Z

 

Gemäß § 131 des Hess. Schulgesetzes ist an unserer Schule eine Schulkonferenz eingerichtet worden, die zu gleichen Teilen mit Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums besetzt wird. Vorsitzende der Schulkonferenz ist die Schulleiterin.

 

Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussorgan der Schule. Ihre Mitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied aus, ist per öffentlicher Wahlausschreibung eine Nachwahl durchzuführen.

 

Aufgaben der Schulkonferenz:

 

  • das Schulprogramm

 

  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei

 

Schulveranstaltungen

 

  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und

 

Betreuungsangebote

 

  • Öffnung der Schule nach außen

 


S C H U L P R O G R A M M

Die Fortentwicklung unserer Schule wird in einem Schulprogramm festgeschrieben, das vom Staatlichen Schulamt genehmigt werden muss. Das Schulprogramm wurde in der Lehrerkonferenz vorbereitet und von der Schulkonferenz verabschiedet.

 

Das Schulprogramm kann in der Schule eingesehen werden.

 


S C H U L R E C H T

Im Bereich der Schule gibt es nahezu nichts, was nicht durch Gesetze, Erlasse und Verordnungen geregelt ist. Sie haben die Möglichkeit, im Sekretariat Einblick in die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

 

S C H U L W E G

Für alle Straßen im Einzugsbereich unserer Schule existiert ein Schulwegeplan. Wichtig ist, dass Ihr Kind den Weg zur Schule sicher kennt. Gehen Sie diesen Weg bitte wiederholt mit Ihrem Kind ab, weisen Sie auf besondere Gefahrenquellen hin.

 

Einen Schulwegeplan erhalten Sie im Sekretariat.



S C H W I M M E N

Im 3. Schuljahr erhalten die Kinder Schwimmunterricht.  Dieser findet im Wiesenbad in Eschborn statt. Die Teilnahme am Schwimmunterricht ist verpflichtend, da er zum Sportunterricht gehört. Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mit schwimmen können, brauchen eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten, dass sie nach Hause gehen dürfen.

 

 

S P O R T

Der Sportunterricht ist verpflichtend.

Sportschuhe dürfen nicht als Straßenschuhe benutzt werden und müssen über eine abriebfeste Sohle verfügen. Kinder ohne Sportbekleidung können nicht am Sportunterricht teilnehmen.

Der Hessische Kultusminister schreibt vor, dass jeglicher Schmuck vor Beginn des Sportunterrichtes abzulegen ist. Für Schäden, die durch Verstöße gegen diesen Erlass eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.

 


S T U N D E N P L A N

 

Den Stundenplan erhält Ihr Kind in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien. Er ist in der Regel für das erste Schulhalbjahr gültig. Bei unumgänglichen Änderungen bemühen wir uns, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.

 

S T U N D E N T A F E L

In der Stundentafel für die vier Grundschulklassen ist einheitlich für alle Grundschulen in Hessen festgelegt, welche Fächer unterrichtet werden und wie viele Wochenstunden für das einzelne Fach vorgesehen sind.

 

 

 

 

 

Jahrgangsstufen / Stundentafel

 

 

 

 

 

Unterrichtsfächer

 

1

 

2

 

3

 

4

 

Summen

 

Religion

 

2

 

2

 

2

 

2

 

8

 

Deutsch

 

6

 

6

 

5

 

5

 

22

 

Sachunterricht

 

2

 

2

 

4

 

4

 

12

 

Mathematik

 

5

 

5

 

5

 

5

 

20

 

Kunst, Werken/Textiles Gestalten, Musik

 

3

 

3

 

4

 

4

 

14

 

Sport

 

3

 

3

 

3

 

3

 

12

 

Englisch

 

-

 

-

 

2

 

2

 

4

 

Schülerstunden

 

21

 

21

 

25

 

25

 

92

 

 

 

U

Ü B E R G Ä N G E

 

Die Wahl der weiterführenden Schulen nach dem Besuch der Grundschule ist Sache der Eltern. Sie stellen einen Antrag, der den gewünschten Bildungsgang enthält. Eine Information erfolgt in der Jahrgangsstufe 4 vor Beginn der Weihnachtsferien.

Bis zum 5. März lädt die Schule zu einer Einzelberatung ein. Der Antrag für die weiterführenden Schulen ist bis zum 5. März in der Grundschule abzugeben.

 

 

U M G A N G S F O R M E N

Wir sind der Meinung, dass eine Gemeinschaft sich auch dadurch charakterisiert, wie ihre Mitglieder miteinander umgehen. Auf einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Bittens und des Dankens, des Helfens und des Helfenlassens, des Entschuldigens wird an unserer Schule Wert gelegt. Wir versuchen den Kindern diese Umgangsformen durch sinnvollen situativen Gebrauch und durch unser Beispiel behutsam zu vermitteln. Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Bemühen in dieser Richtung unterstützen.

V

V E R S E T Z U N G E N

 

Wenn die Leistungen eines Schülers nicht erwarten lassen, dass der Schüler in der kommenden Klasse erfolgreich mitarbeiten kann, muss dieses den Eltern sechs Wochen vor Zeugnisausgabe schriftlich mitgeteilt werden.

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

V E R S I C H E R U N G S S C H U T Z

 

Alle Schülerinnen und Schüler sind bundesgesetzlich gegen Unfall versichert. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf den Unterricht, die Pausen und andere schulische Veranstaltungen wie etwa Schulausflüge, Kino- und Theaterbesuche, Schullandheimaufenthalte, Betriebsbesichtigungen, Schulsportveranstaltungen, Gemeinschaftsveranstaltungen (Schul- und Klassenfeste) sowie den Weg zur und von der Schule oder an den Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet. Der Unfallversicherungsschutz entfällt, wenn Schülerinnen und Schüler den Schulbereich zur Erledigung privater Angelegenheiten verlassen.

 

 

Wenn Sie mit Ihrem Kind wegen eines schulischen Unfalls einen Arzt aufsuchen mussten, melden Sie sich im Sekretariat oder bei der Schulleitung, damit eine entsprechende Unfallmeldung geschrieben werden kann.

 

 

V E R T R E T U N G S U N T E R R I C H T

 

Das Hessische Kultusministerium hat vorgeschrieben, dass kein Unterricht mehr ausfallen darf. Den Schulen wird ein Budget zur Verfügung gestellt, um den  Vertretungsunterricht zu gewährleisten. An unserer Schule gibt es inzwischen eine Liste mit Vertretungslehrkräften. Diese werden im gegebenen Fall in der entsprechenden Klasse eingesetzt, so dass diese komplett betreut ist.

 

W

W I E D E R H O L U N G E N

 

In der Grundschule können Schüler/innen eine Jahrgangsstufe wiederholen, wenn sie dadurch in ihrer Lernentwicklung besser gefördert werden können.

Die Entscheidung trifft auf Antrag der Eltern die Klassenkonferenz. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor dem Termin der Zeugnisausgabe gestellt werden.

Z

ZE U G N I S

 

Die Schüler der 1. und 2. Jahrgangsstufe erhalten zum Halbjahr keine Zeugnisse, sondern nur am Ende des Schuljahres.

Die Zeugnisse des 1. Schuljahres enthalten keine Ziffernbeurteilung; in ausführlicher Form werden Aussagen zur Lernentwicklung sowie zum Arbeits- und Sozialverhalten gemacht.

Ab dem 2. Schuljahr erhalten die Kinder Notenzeugnisse. Neben dem Pflichtunterricht wird auch das Arbeits- und Sozialverhalten beurteilt

(s. auch: Leistungsfeststellung und -bewertung).

Die Zeugnisse sind von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Unterschrift wird von den Klassenlehrern kontrolliert.

 

Z U S Ä T Z L I C H E     I N F O R M A T I O N E N

Diese Zusammenstellung von Stichwörtern stellt nur eine kleine Auswahl wichtiger Informationen für Eltern dar. Wenn Sie sich genauer informieren möchten, können Sie dies tun unter:

http://www.hessisches-kultusministerium.de/